> Neue Befugnisse für Heimhilfen 2025
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Die Tätigkeit der Heimhilfe gehört zum Bereich der Sozialbetreuungsberufe und wird auf Länderebene geregelt. Um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wurde vor rund 20 Jahren eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes zwischen Bund und Ländern zu Sozialbetreuungsberufen beschlossen.
Zum 1. Januar 2025 wurden diese Regelungen aktualisiert, wodurch die Heimhilfen erweiterte Befugnisse erhalten haben. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass diese erweiterten Kompetenzen erst dann von den Heimhilfen angewendet werden dürfen, wenn sie auch in den jeweiligen Landesgesetzen zur Regelung der Sozialbetreuungsberufe verankert sind. Ohne diese gesetzliche Anpassung auf Länderebene bleibt die Anwendung der neuen Befugnisse unzulässig.
Die zusätzlichen Kompetenzen für die Heimhilfe umfassen:
Es wird dringend empfohlen, im Rechtsinformationssystem (RIS) die Sozialbetreuungsberufe der jeweiligen Länder zu prüfen, ob die Erweiterung der Befugnisse bereits offiziell bekanntgegeben wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Landesgesetze zeitnah aktualisiert werden. Für einen genauen Zeitplan ist die zuständige Landesverwaltung zu kontaktieren.
Quelle:
Aktualisierte Art.-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Die zusätzlichen Kompetenzen für die Heimhilfe umfassen:
- Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
- Hilfe bei der Anwendung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen.
- Kontrolle der Vitalzeichen (wie Blutdruck, Puls, Temperatur) und Überwachung des Blutzuckerspiegels mit digitalen Geräten.
Es wird dringend empfohlen, im Rechtsinformationssystem (RIS) die Sozialbetreuungsberufe der jeweiligen Länder zu prüfen, ob die Erweiterung der Befugnisse bereits offiziell bekanntgegeben wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Landesgesetze zeitnah aktualisiert werden. Für einen genauen Zeitplan ist die zuständige Landesverwaltung zu kontaktieren.
Quelle:
Aktualisierte Art.-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe