> Änderung in der GuK-BAV

Mit Wirkung vom 3. Januar 2025 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, welche das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ regelt, geändert. Anlass der Novellierung waren Anpassungen der Kompetenzen im Bereich der Heimhilfe sowie der damit verbundenen Ausbildungsinhalte. Die neuen Bestimmungen sind bereits in Kraft. Ausbildungslehrgänge, die vor diesem Datum begonnen wurden, können jedoch weiterhin nach den bisherigen Regelungen abgeschlossen werden.
 
Überblick über die Änderungen:

Das Ausbildungsmodul “Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst unverändert folgende Inhalte:

   •   118 Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung, aufgeteilt in:
   •   93 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“
   •   25 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“
   •   48 Stunden praktische Ausbildung
 
Zusätzlich wurde die Anlage 1, in der die Lehrinhalte der theoretischen Ausbildung detailliert beschrieben sind, überarbeitet und aktualisiert.
 
Weiterführende Informationen:

Änderungen im Detail (BGBl)
Aktuelle Fassung der GuK-BAV 
 
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes
 
Stand: 08.01.2025

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